Elektronischer Zugang und Einführung elektronischer Gerichtsakten

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Justiz: Elektronischer Zugang und Einführung elektronischer Gerichtsakten

Elektronischer Zugang zur Justiz

Die bundesweite Einführung des elektronischen Zugangs zur Justiz und elektronischer Gerichtsakten ist in vollem Gange. Ziel dieser Entwicklung ist es, die Verfahrensabläufe zu beschleunigen und Einsparungen bei Papier-, Druck- und Versandkosten sowie bei der Archivierung zu erzielen.

Neue Anforderungen gemäß § 173 Abs. 2 ZPO

Gemäß § 173 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) wird ab dem 1. Januar 2024 von professionell am Prozess Beteiligten gefordert, einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg für die Zustellung zu eröffnen. Diese Anforderung gilt auch für öffentlich bestellte Sachverständige. Für regelmäßig für Gerichte tätige Sachverständige bedeutet dies, dass sie bis zum 1. Januar 2024 technisch entsprechend ausgestattet sein müssen.

Unterstützungsangebote der DIHK

Um die betroffenen Parteien bei dieser Umstellung zu unterstützen, hat die Dachorganisation DIHK zwei Merkblätter erstellt, die detaillierte Informationen und Anleitungen zur Umsetzung der neuen Anforderungen enthalten. Diese Merkblätter stehen als Anlage zur Verfügung und können zur weiteren Nutzung herangezogen werden.

Für weitere Informationen und Unterstützung kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer.

Merkblatt elektronische Kommunikation SV Gerichte_finale Version_20231212
Einrichtung und Funktion FLMJP_finale Version_20231212

2023-12-14T18:05:55+01:0014. Dezember 2023|News, Recht|Kommentare deaktiviert für Elektronischer Zugang und Einführung elektronischer Gerichtsakten
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