19.09.2024: Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) informiert über eine neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG, 23.04.2024 – Az: B 12 BA 9/22 R). Danach werden Piloten ohne eigenes Luftfahrzeug, so genannte “Freelancer”, als scheinselbständig eingestuft.
Unter dem Begriff Scheinselbstständigkeit versteht man das Auftreten als Selbstständiger, obwohl der Betroffene im Sinne der Sozialversicherung als abhängig beschäftigt anzusehen ist und damit Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu zahlen sind.
Werden Sozialversicherungsbeiträge für vermeintlich freie Mitarbeiter vorenthalten, ist dies eine Straftat. Verdachtsfälle werden den zuständigen Behörden zur Klärung gemeldet.”
Das Urteil kann auf der Internetseite des BSG nachgelesen werden.