Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat heute ein aktualisiertes Konfliktzonen-
Wesentliche Punkte des Bulletins:
• Es wird dringend davon abgeraten, den betroffenen Luftraum westlich des Längengrades 60° Ost auf allen Flugflächen zu nutzen.
• Die Empfehlung gilt für EU-Luftfahrtunternehmen sowie für ausländische Fluggesellschaften mit einer von der EASA ausgestellten Sicherheitsgenehmigung (Third-Country Operators).
• Das Bulletin ist bis zum 31. Juli 2025 gültig, kann jedoch je nach aktueller Sicherheits- und Gefährdungslage früher überprüft, angepasst oder zurückgezogen werden.
Hintergrund und Kontext:
Nach dem Abschuss des Fluges MH17 im Jahr 2014 führte die EU das „EU Conflict Zone Alerting System“ ein, um einheitliche Empfehlungen für Fluggesellschaften bereitzustellen und europäische Reisende besser zu schützen. Dieses System ermöglicht seit 2016 eine enge Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten, Institutionen, EASA und Luftfahrtbeteiligten, um Informationen über Risiken in Konfliktzonen auszutauschen. Es dient dazu, Sicherheitsbewertungen zu konsolidieren und rechtzeitig Empfehlungen auszugeben, um die Sicherheit von Staaten, Betreibern und Passagieren zu erhöhen.
Aktuell fliegen keine EU-Fluggesellschaften über, nach oder aus dem Luftraum der Russischen Föderation. Allerdings operieren weiterhin einige Drittstaaten-
Weitere Informationen finden Sie auf der EASA-Webseite – https://www.easa.europa.eu/